Der Traumurlaub soll der Erholung dienen. Wenn aber irgendetwas schiefläuft, wird die Reise schnell zu einem Albtraum. Verschiedene Reiseversicherungen können hier zumindest das finanzielle Risiko abfedern.

Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten, wenn eine Reise gar nicht erst angetreten werden kann. In der Regel sind das also die Stornokosten. Die Versicherer zahlen jedoch nur, wenn die Reise wegen eines wichtigen Grundes ausfällt, der außerdem noch unerwartet war. Wer also lediglich verschlafen hat, und so seinen Flug verpasst, geht leer aus. Auch plausiblere Gründe, wie etwa die allgemeine Angst vor einem Terroranschlag, gelten in der Regel nicht als Rücktrittsgrund.

Welche Gründe bei einer Reiserücktrittsversicherung akzeptiert werden, hängt von dem jeweiligen Versicherer ab. Als Kunde müssen Sie hier also die verschiedenen Anbieter vergleichen. In der Regel sind folgende Gründe versichert:

  • eine nicht vorhersehbare schwere Krankheit
  • Todesfall in der Familie
  • Impfunverträglichkeiten
  • defekte Prothesen
  • schwerer Unfall
  • Sie wurden Opfer einer schweren Straftat
  • schwerer Vermögensschaden (wie beispielsweise Haus abgebrannt)
  • verpasste Flieger, wenn öffentliche Verkehrsmittel mindestens zwei Stunden Verspätung haben

Darüber hinaus zahlen einige Versicherer auch bei unerwartetem Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes, einer Wiederholungsprüfung in der Uni, Schwangerschaft, Scheidung und Organspende.

Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)

Anders als die Reiserücktrittsversicherung greift die Reiseabbruchversicherung, nachdem die Reise begonnen wurde. Sie bezahlt die zusätzlichen Kosten, wenn eine Reise abgebrochen werden muss. Außerdem trägt sie auch die Kosten für gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene, Leistungen. Der Abbruch muss unverschuldet und unvorhergesehen eintreten. Außerdem darf die Beendigung der Reise nicht mehr zumutbar sein, damit die Reiseabbruchversicherung greift. Die Gründe für einen versicherten Reiseabbruch sind vergleichbar mit der Reiserücktrittsversicherung. Teilweise gibt es beide Versicherungen auch schon in Kombitarifen.

Auslandskrankenversicherung

Unabhängig vom Reiseland ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Innerhalb der EU greift zwar die gesetzliche Krankenversicherung, aber ein Rücktransport nach Deutschland zahlt die Kasse grundsätzlich nicht. Bei einer Auslandskrankenversicherung sind die Konditionen für einen Rücktransport nach Deutschland daher sehr wichtig. Dieser sollte schon erfolgen, wenn es medizinisch sinnvoll und nicht erst, wenn es medizinisch notwendig ist.

Außerhalb der EU kann es zu weiteren Problemen kommen. Zwar zahlen die Krankenkassen grundsätzlich auch für diese Länder, allerdings kann es sein, dass die Versicherten in Vorleistung gehen, oder einen Teil der Kosten selbst zahlen müssen.

Kfz-Versicherung mit Mallorca-Police

Auch im Ausland ist die Versicherung für ein Kfz oft Pflicht. Allerdings unterscheiden sich die Versicherungssummen gewaltig. Teilweise reichen die Summen dann nicht aus, um Schäden zu begleichen. Die sogenannte Mallorca-Police setzt die mögliche Deckungssumme auf deutsche Standards. Sie gilt natürlich auch außerhalb von Spanien und Mallorca. Sie wird nur so genannt, weil deutsche Urlauber gerne nach Mallorca fliegen, und sich dort Mietwagen nehmen. Im korrekten Sprachgebrauch heißt diese Versicherung übrigens: „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“.

Billige Auslands-Kfz-Versicherung kritisch hinterfragen

Bei der Auswahl der richtigen Kfz-Versicherung im Ausland sind einige Punkte zu beachten. Hier gilt: Billig kann teuer werden. Besonders günstige Angebote sollten daher argwöhnisch betrachtet werden. Des Weiteren sollte überprüft werden, ob die Versicherung Schäden an Glas, Reifen, Dach und Unterboden abdeckt. Diese sind nämlich nicht automatisch in der Vollkasko enthalten. Wichtig ist es auch, zu wissen, ob nur der Versicherungsnehmer oder auch weitere Fahrer versichert sind.

Verkehrsrechtsschutz im Ausland bedenken

Wenn es um das Thema Schadensersatz und mögliche Straftaten im Straßenverkehr geht, kann eine Auslands-Rechtsschutzversicherung Verkehr ebenfalls eine Überlegung wert sein.

Reisegepäckversicherung

Das Paket an Reiseversicherungen kann mit einer Reisegepäckversicherung abgerundet werden. Diese Versicherung greift, wenn das Gepäck abhandenkommt, zerstört wird oder zu spät eintrifft.

Zusammenfassung

Bei einer Reise gibt es also viele Optionen, mögliche Risiken abzusichern. Vor dem Urlaub kann also nicht nur die Wahl des Urlaubsziels wichtig werden, sondern auch die Entscheidung, welche Versicherungsoptionen sinnvoll sind. Die Auswahl der passenden Versicherung – sei es Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Auslandskranken-, Kfz- oder Reisegepäckversicherung – ist entscheidend für einen sorgenfreien Urlaub. Jede dieser Versicherungen bietet Schutz in spezifischen Situationen. Es ist wichtig, die Angebote sorgfältig zu prüfen, um umfassend abgesichert zu sein.

Zuletzt aktualisiert am: 22. Februar 2024