Kinder sind unsere Zukunft. Entsprechend viele Sorgen und Ängste haben Eltern. Nach der Geburt des Kindes stellt sich dann auch folgende Frage: Welche Versicherungen braucht das Kind?

Die Eltern werden dann oft mit einer wahren Flut an Angeboten konfrontiert. Teilweise werden sie auch durch Werbeversprechen zu falschen Entscheidungen bewegt. Wir möchten ihnen daher einen Überblick über sinnvolle Versicherungsarten geben.

Die Familienhaftpflichtversicherung

Mit der Geburt des Kindes sollten Eltern ihre Haftpflichtversicherung an die neue Lebenssituation anpassen. Denn Kinder sind sehr neugierig und wollen ihre neue Welt entdecken. Dabei kann es jedoch versehentlich zu Missgeschicken kommen. Beispielsweise kann ein Kind mit einem Feuerzeug spielen und so einen Brand auslösen, der ein Mehrfamilienhaus in Flammen aufgehen lässt und dabei die Nachbarn verletzt. Der Schaden kann in die Millionen gehen. „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt dabei aber nur bedingt. Bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres sind Kinder deliktunfähig, im Straßenverkehr ist es sogar das zehnte Lebensjahr. Danach sind sie bedingt deliktfähig. Sie haften also, wenn sie die Folgen ihres Handelns absehen können. Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In diesen Fällen springt dann die Familienhaftpflichtversicherung ein. In der Regel sind die Kinder bis zur Beendung einer ersten beruflichen Ausbildung, wozu neben der Ausbildung auch das Studium zählt, mitversichert. Also können selbst Volljährige von diesem Schutz profitieren.

Unfallversicherung und Kinderinvaliditätsversicherung

Für viele Eltern ist es eine Horrorvorstellung: Ein grade noch fröhlich tobendes Kind wird durch einen Unfall schwer verletzt und hat danach körperliche Einschränkungen. Viele Eltern schließen daher eine Unfallversicherung für ihr Kind ab. Das ist auch richtig, denn diese Versicherung schützt zumindest vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, wie beispielsweise dem behindertengerechten Umbau eines Hauses.

Allerdings ist eine Unfallversicherung oft nicht ausreichend. Denn die Unfallversicherung zahlt nur, wenn die körperliche Beeinträchtigung tatsächlich auf einen Unfall zurückgeht. Im Straßenverkehr sinkt die Zahl der verletzten Kinder beispielsweise immer weiter. Die Stiftung Warentest glaubt, dass lediglich 0,45 Prozent der schwerbehinderten Kinder ihre Beeinträchtigung durch einen Unfall erlitten haben. Viel wahrscheinlicher ist es, Beeinträchtigungen durch Krankheiten wie Hirnhautentzündung oder Krebs zu bekommen. Hier greift die Kinderinvaliditätsversicherung. Aber nur ca. 12 Prozent der Eltern haben eine solche Versicherung abgeschlossen. Experten halten diese Versicherung aber für sehr wichtig.

Die Risikolebensversicherung

Natürlich kann nicht nur den Kindern etwas passieren, sondern auch den Eltern. Für Familien mit nur einem Hauptverdiener kann ein plötzlicher Todesfall zu einer enormen finanziellen Belastung werden. Die Risikolebensversicherung gibt den Hinterbliebenen zumindest finanzielle Sicherheit. Schon geringe Beträge können einen hohen Schutz aufbauen. Grundsätzlich gilt hier: Je jünger und gesünder der Versicherte ist, umso günstiger sind auch die Beiträge.

Das Gleiche gilt auch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese kann ab dem 15. Lebensjahr auch für die Kinder abgeschlossen werden. Durch ihr Alter können sie sehr günstige Tarife bekommen.

Sind Kinder gut geschützt?

Eltern wollen ihre Kinder natürlich vor Gefahren schützen. Bei den verschiedenen Versicherungsarten ist der Schutz aber unterschiedlich ausgeprägt. Viele Eltern haben zwar eine Haftpflichtversicherung für die Familie im Kopf, eine Kinderinvaliditätsversicherung haben aber nur wenige Eltern abgeschlossen.

Zuletzt aktualisiert am: 12. Februar 2024