Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass Ihr Kind mit dem Skateboard in die Schule fährt. Sollte Ihr Kind einen Unfall beim Skateboard fahren haben, ist Ihr Kind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, denn es handelt sich um einen Wegeunfall.

Für die Versicherung spielt es keine Rolle, wie Ihr Kind in die Schule gekommen ist. Dies bedeutet, dass der Unfallschutz auch bei einer Fahrt mit dem Skateboard erhalten bleibt. Auf dem Schulgelände kann die Schulleitung das Fahren mit dem Skateboard und auch das Mitführen des Boards in den Unterricht verbieten. Für diesen Fall ist abzuklären, wo das Board während des Unterrichts verbleiben kann. Fährt der Schüler trotz des Verbots auf dem Schulhof und zieht sich eine Verletzung zu, kann die gesetzliche Versicherung die Leistungen unter Umständen ablehnen.

Doppelter Schutz durch die private Unfallversicherung

Haben Sie für Ihr Kind eine private Unfallversicherung abgeschlossen, tritt diese in jedem Fall ein. Es spielt keine Rolle, ob der Unfall auf dem Schulhof, auf dem Weg zur Schule oder in der Freizeit passierte. Von der Versicherung gibt es außerdem keine Auflagen in Bezug auf bestimmte Sicherheitsmaßnahmen. Dies bedeutet, dass das Tragen von Helm, Knie- und Handgelenkschützern nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt. Dies bedeutet, dass Sie für Ihr Kind bei einem Unfall beim Skateboard fahren zwei Mal Leistungen in Anspruch nehmen können. Sollte eine dauerhafte Beeinträchtigung zurückbleiben, kommt sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung dafür auf.

Die private Unfallversicherung bietet einen umfassenden Schutz, wenn nach einem Unfall in der Freizeit, aber auch bei der Arbeit, Schäden zurückbleiben, die das Leben nachhaltig verändern. Schneller als wir denken, kann ein Unfall passieren. Viele treiben in der Freizeit Sport, wobei das Fahren mit dem Skateboard besonders bei Teenagern und jungen Erwachsenen beliebt ist. In der privaten Unfallversicherung ist diese Sportart nicht mit einem besonderen Risiko belegt. Dies bedeutet, dass keine erhöhte Prämie gezahlt werden muss, wenn Sie regelmäßig mit Ihrem Skateboard unterwegs sind. Besonderheiten sollten Sie jedoch beachten, wenn Ihr Kind mit dem Skateboard zur Schule fährt.

Zuletzt aktualisiert am: 12. Februar 2024