Hohe Gefährdung beim Sport

Sportliche Betätigung ist mit Gefahren verbunden, die gravierende Folgen haben können. Das Skifahren auf den schneebedeckten europäischen Pisten lockt Jahr für Jahr viele Wintersportler an. Verunglücken Prominente, werden Details zu den Verletzungen bekannt. Nehmen Sie Schicksale wie das des holländischen Prinzen Friso als Warnung und denken Sie über den Abschluss einer Unfallversicherung nach. Im Jahre 2012 wurde der Prinz von einer Schneelawine verschüttet und fiel ins Koma. Er erwachte nicht mehr und verstarb etwa anderthalb Jahre später an den Folgen seines schweren Unfalls. Auch für diese Fälle sorgt die Unfallversicherung vor: Die Hinterbliebenen können eine Leistung für den Todesfall beanspruchen.

Private Unfallversicherung – wichtig für die Existenzsicherung

Eine private Unfallversicherung tritt ein, wenn es in der Folge eines Unfalls zu dauerhaften Erkrankungen oder Beeinträchtigungen kommt. Sie können eine Einmalzahlung beanspruchen, die Ihnen hilft, finanzielle Lücken infolge eines Verdienstausfalls zu schließen.

Ein schwerer Unfall kann schnell die gesamte Existenz bedrohen. Bleibt ein Handicap zurück, kann die Arbeitsfähigkeit in einigen Fällen nicht wiederhergestellt werden. Eine Neuorientierung ist erforderlich, mitunter bleibt die Arbeitsunfähigkeit jedoch für den Rest des Lebens bestehen. Haben Sie eine Unfallversicherung abgeschlossen, können Sie eine Zahlung beanspruchen, mit der sich finanzielle Lücken schließen lassen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das Geld in den Aufbau einer neuen Existenz zu investieren.

Fragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen

Viele Versicherungen verlangen auch bei der Unfallversicherung den vom Abschluss der Lebens- und Krankenversicherung bekannten Gesundheitsbogen. In diesem werden Sie nach Ihren Vorerkrankungen befragt. Wenn Sie nicht wahrheitsgemäß antworten, kann Ihnen die Leistung aus der Versicherung verweigert werden. Doch wie verhält es sich bei bestehenden Versicherungen? Die Laufzeit einer Unfallversicherung beträgt nicht selten fünf bis zehn Jahre. Besteht eine Anzeigepflicht, wenn Sie in dieser Zeit beispielsweise an einer Depression erkranken? Details zur Anzeigepflicht von Erkrankungen entnehmen Sie immer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherers. Grundsätzlich sollte es der Versicherer schwer haben, den Vertrag allein wegen einer Depression zu kündigen. Wird der Unfall allerdings aufgrund der Erkrankung vorsätzlich herbeigeführt, kann die Versicherung die Leistungen unter Umständen verweigern. Oftmals handelt es sich dabei jedoch um Einzelfallentscheidungen, die nicht selten ihren Weg vor das Gericht finden.

Zuletzt aktualisiert am: 12. Februar 2024