Die Deutschen sind ein Volk, das sich gerne streitet, notfalls auch vor Gericht. Demnach müsste eine Rechtsschutzversicherung doch eigentlich ziemlich sinnvoll sein, oder?

Das Land der Kläger und Beklagten

Dass die Deutschen streitfreudig sind, zeigen schon die Zahlen. Nach Erhebungen des Versicherungsverbandes GDV hatten 60 Prozent der Deutschen schon mal einen Rechtsstreit. So kommt es auch, dass die Rechtsschutzversicherung in mehreren Millionen Fällen eingreifen muss. Mit 32 Prozent kommen die meisten Fälle dann aus dem allgemeinen Privatrecht. Hier fallen beispielsweise Kaufverträge, Reparaturen und Schadensersatzansprüche mit rein. Auf Platz Zwei folgen mit jeweils 26 Prozent Fälle aus dem Verkehrsrecht sowie dem Miet-, Wohnungs- und Grundstücksrecht. Auf dem dritten Platz liegt das Arbeitsrecht mit 16 Prozent.

Was macht die Rechtsschutzversicherung?

Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, springt die Rechtsschutzversicherung ein. Diese zahlt aber nur, wenn das Versicherungsunternehmen eine Chance sieht, dass Sie den Fall gewinnen können. Die Versicherung zahlt dann die gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Versicherten, die Gerichtskosten, Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare, die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss und die Kosten für ein Mediationsverfahren. Bei einem Mediationsverfahren wird nicht auf das eigene Recht zu pochen, sondern für beide Seiten eine annehmbare Lösung des Streits zu finden. Das kann unter Umständen Zeit, Nerven und Geld sparen. Die Rechtsschutzversicherung springt außerdem bei Teilerfolgen vor Gericht ein und wenn der Gegner zahlungsunfähig ist.

Allerdings ist die Versicherung kein Rundum-sorglos-Paket. Denn viele Bereiche werden nicht abgedeckt. Dazu gehört die Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Diese werden unter Umständen von der Haftpflichtversicherung übernommen. Als weitere wichtige Beispiele sind Gerichtsverfahren rund um den Hausbau und vorsätzlich begangene Straftaten anzuführen. Weiterhin gilt es zu beachten, dass es in bestimmten Rechtsgebieten eine Wartezeit von drei Monaten gibt. Das heißt, der Rechtsschutz beginnt erst drei Monate nach dem Vertragsschluss. So soll vermieden werden, dass die Versicherung erst kurz vor dem Rechtsstreit abgeschlossen wird. Zu den Gebieten mit Wartezeit zählen der Arbeitsrechtsschutz und der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.

Ist eine Rechtsschutzversicherung notwendig?

Unter diesen Einschränkungen stellt sich natürlich die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung wichtig ist. Auf diese Frage gibt es leider keine eindeutige Antwort. Vielmehr kommt es auf die individuelle Lebenssituation an. Wer beispielsweise öfters mit Mietern oder Vermietern Ärger hat, braucht viel eher eine Rechtsschutzversicherung als andere Personen. Bevor Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie auf jeden Fall prüfen, ob Sie bereits anderweitig versichert sind. So verfügen Mitglieder einer Gewerkschaft oder eines Berufsverbandes oft über Rechtsschutz rund um das Arbeitsrecht. Das Gleiche kann auch für Mitglieder eines Mietervereines oder eines Automobilklubs gelten. Wer sich für einen Rechtsschutz entschieden hat, sollte die verschiedenen Tarife vergleichen. Hier gibt es nämlich große Unterschiede im Leistungsumfang.

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass eine Rechtsschutzversicherung mit Einschränkungen sinnvoll ist. Denn nicht jedes Rechtsgebiet unterliegt der Versicherung und Wartezeiten sorgen dafür, dass der Schutz nicht sofort beginnt.

Zuletzt aktualisiert am: 12. Februar 2024